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Baugewerbe: Mit auskömmlicher Übergangsregelung KfW-Baustopp verhindern

08. 02. 2022

08.02.2022 Pressemitteilung ZDB

Baugewerbe: Mit auskömmlicher Übergangsregelung KfW-Baustopp verhindern

Um eine Vollbremsung beim klimagerechten Wohnungsbau zu verhindern, brauchen Bauwillige und Bauunternehmer sofort Klarheit über die Übergangsregelung der KfW-Förderung für dieses Jahr. Der überstürzte KfW-Förderstopp für die EH 55- und die EH 40-Effizienzhäuser im Januar haben bereits zum Stillstand auf Baustellen geführt. Sicher geplante Bauvorhaben sind von einem Tag auf den anderen komplett weggefallen oder werden aufgeschoben. Personal kann nur noch teilweise beschäftigt werden,“ so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.

„Nachdem der Antragstopp teilweise zurückgenommen wurde, gab es zwar ein Aufatmen. Aber das währte nur kurz, denn als Übergangslösung für dieses Jahr wurde eine Fortsetzung der EH40-Förderung in Aussicht gestellt, allerdings gedeckelt und mit entsprechend abgesenkten Fördersummen. Dieser Schwebezustand ist Gift für das klimagerechte Bauen. Es kann nicht sein, dass die Bauunternehmen, die ihr Geschäftsfeld voll auf klimaeffiziente Bauweisen ausgerichtet haben, ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken müssen. Eine Entscheidung über die Fortführung der EH40-Förderung muss daher umgehend erfolgen und zwar in ursprünglicher Höhe. Ansonsten werden alle Bemühungen für den klimagerechten Neubau konterkariert - zum Beispiel durch eine Umplanung auf den Mindeststandard (EH 70),“ erklärte Pakleppa weiter.

„Die Bauherren schieben oder stoppen ihre Projekte, auch weil ihnen die Finanzierungsgrundlage nun fehlt. Dabei kommt zum Tragen, dass der eingeplante Zuschuss der KfW häufig als Teil des Eigenkapitals eingeplant war. Banken haben ihre Zusagen in der Regel daher an die KfW-Förderung geknüpft. Es sind vor allen Dingen mittlere und größere Wohnanlagen die jetzt betroffen sind; aber auch Häuslebauer die ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen wollten.“ Pakleppa abschließend.

 

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