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Staubbelastung: 2019 strenge Vorschriften

20. 12. 2018

Staubbelastung: 2019 gelten sehr strenge Vorschriften

Baugewerbe aufgepasst: Zum Jahreswechsel darf die Staubbelastung durch A-Stäube nur noch gut 40 Prozent der aktuellen Grenzwerte betragen. Reizung der Augen, Erkrankung der Atemwege, Lungenkrebs – tot. Eine zu hohe Staubbelastung hat mitunter schwerste Folgen. Dabei ist die Liste handwerklicher Tätigkeiten, in denen Staub in hoher Konzentration entsteht, lang.
 

 

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Landesverband Bauhandwerk Brandenburg und Berlin e.V.

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Otto-Erich-Straße 11 -13

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Tel (0331) 270 02 33

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