Staubbelastung: 2019 strenge Vorschriften

20. 12. 2018

Staubbelastung: 2019 gelten sehr strenge Vorschriften

Baugewerbe aufgepasst: Zum Jahreswechsel darf die Staubbelastung durch A-Stäube nur noch gut 40 Prozent der aktuellen Grenzwerte betragen. Reizung der Augen, Erkrankung der Atemwege, Lungenkrebs – tot. Eine zu hohe Staubbelastung hat mitunter schwerste Folgen. Dabei ist die Liste handwerklicher Tätigkeiten, in denen Staub in hoher Konzentration entsteht, lang.