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Straßenverkehrsordnung im Bundesrat: Baugewerbe drängt auf praxisgerechte Regelungen (ZDB-Pressemitteilung)

06. 11. 2020

06.11.2020

Straßenverkehrsordnung im Bundesrat: Baugewerbe drängt auf praxisgerechte Regelungen (ZDB-Pressemitteilung)

Straßenverkehrsordnung im Bundesrat: Baugewerbe drängt auf praxisgerechte Regelungen


- Genehmigungsverfahren für Großraum-/ Schwertransporte dürfen nicht zu Verzögerungen führen

- Ausnahmen für gewerblichen Verkehr bei Halteverbots- und Bußgeldregelungen nötig

- Arbeitsfähigkeit der Autobahn GmbH muss sichergestellt sein


Vor den Beratungen des Bundesrats zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) am heutigen Freitag warnt der Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Reinhard Quast, vor erheblichen negativen Auswirkungen auf die Bauwirtschaft. Vorgesehen ist unter anderem, Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte nur noch durch die Straßenverkehrsbehörde am Start- oder Zielort des Transports zu ermöglichen und Halteverbots- und Bußgeldregelungen deutlich zu verschärfen.

„Die geplante Neuregelung für die Beantragung von Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte werden zu einer deutlichen Verzögerung der Genehmigungsverfahren führen. Bislang dürfen diese von den Behörden am Sitz des Bauunternehmens erteilt werden. Diese haben aufgrund der Regelmäßigkeit die größte Sachkenntnis und Routine im Umgang mit den Besonderheiten und Schwerpunkten der Transporte und können so für schnelle Genehmigungsverfahren sorgen“, erklärte Quast. „Sollte die Neuregelung in der jetzigen Form beschlossen werden, würden Genehmigungsprozesse deutlich verzögert und damit die Bauzeit insgesamt verlängert werden“, warnt der Präsident des größten Branchenverbandes der Bauwirtschaft.

Quast macht außerdem darauf aufmerksam, dass die vorgesehenen Verschärfungen der Halteverbots- und Bußgeldregelungen die Gegebenheiten des gewerblichen Verkehrs nicht berücksichtigen. „Bauunternehmen wie Baustofflieferanten mit ihren schweren Materialien und Werkzeugen müssen weiterhin die Baustellen direkt erreichen können, auch wenn die gesamte Umgebung zugeparkt ist. Die neuen Regelungen werden die innerstädtische Bautätigkeit erheblich erschweren“, so Quast.

Im Rahmen der Änderung der StVO ist außerdem vorgesehen, die Autobahn GmbH des Bundes mit notwendigen hoheitlichen Rechten auszustatten. Die neue Betreibergesellschaft kann nach ihrem Start zum 1. Januar 2021 keine Baustellen auf den Autobahnen errichten, wenn die Änderung der StVO im Bundesrat weiter blockiert wird. „Die Autobahn GmbH braucht dringend die Sonderrechte für die Einrichtung und Durchführung von Baustellen. Hier muss jetzt schnell eine pragmatische Lösung gefunden werden,“ erklärte Quast abschließend


 

 

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