PRESSEMITTEILUNG (von Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB)

30. 09. 2020

30.09.2020PRESSEMITTEILUNG (von Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB)
Erhöhter Schallschutz vs. Komfortschallschutz

DIN 4109-5:2020
 
In vielen Ausführungsunterlagen und Bauverträgen findet sich als Anforderung häufig die Formulierung „erhöhter Schallschutz nach DIN 4109:1989 Bbl. 2“. Mit Erscheinen der DIN 4109-5:2020, die in den Fach- und Verkehrskreisen umstritten ist, wird die zitierte DIN 4109:1989 Bbl. 2 nun ersetzt. Die DIN 4109-5:2020 trägt den Titel „Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen“. Die Definition der erhöhten Anforderung nach DIN 4109-5:2020 basiert allerdings „nur“ auf einer Erhöhung der Anforderungswerte im Bereich des Normauswertebereiches von 100 Hz bis 3150 Hz.

Hierbei ist Vorsicht geboten. Ohne die Berücksichtigung der Frequenzen unter 100Hz (z.B. Trittschallgeräusche) ist auch bei Einhaltung der sogenannten „erhöhten Anforderungen“ nach DIN 4109-5:2020 eine wahrnehmbare Verbesserung des Schallschutzes für die Nutzer nicht sichergestellt. Dies gilt auch trotz „strengerer“ Anforderungen der DIN 4109-5:2020. Denn obwohl der Zielwert des bewerteten Trittschallpegels L’n,w < 45 dB der DIN 4109-5:2020 um 1 dB besser erscheint als der L’n,w < 46 dB des Komfort- Schallschutzniveaus nach "Informationsdienst Holz: Schallschutz im Holzbau | Grundlagen und Vorbemessung", bildet der normative Zielwert nicht den tieffrequenten Bereich unter 100 Hz ab, der durch den Spektrumanpassungswert Ci50-2500 beim Komfort- Schallschutzniveau mit Ln,w + Ci50-2500 < 47 dB  berücksichtigt wird. Ein entscheidender Unterschied bei der Zielwertdefinition, der den für den Nutzer wahrnehmbaren Schallschutz erheblich beeinflusst. Die Zielwertdefinition inklusive der Berücksichtigung der tiefen Frequenzen nach dem Komfort- Schallschutzniveau bildet die akustische Realität besser ab.

Bei Verträgen oder Leistungsbeschreibungen mit „erhöhten Anforderungen“ nach DIN 4109-5:2020 sollte folglich im Auftragsfalle immer die Frage gestellt werden, ob „nur“ erhöhte Anforderungen nach DIN 4109-5:2020 oder eine wahrnehmbare Verbesserung des Schallschutzes das Ziel ist. Hier sollte eine klärende Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. Im Bereich der Planung wird von der reinen Vorgabe erhöhter Werte im Normauswertebereich nach DIN 4109-5:2020 abgeraten.

Der Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V., der Deutsche Holzfertigbau-Verband e.V. und Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister empfehlen die Anwendung der Schallschutzniveaus mindestens „BASIS+“ hinsichtlich der tiefen Frequenzen beim Trittschall oder „Komfort“ der Schrift "Informationsdienst Holz: Schallschutz im Holzbau | Grundlagen und Vorbemessung" holzbau handbuch | Reihe 3 | Teil 3 | Folge 1 (https://informationsdienst-holz.de/publikationen/).
DIN 4109-5:2020

Zur DIN 4109-5:2020 gab es ein Schlichtungsverfahren der Fach- und Verkehrskreise, welches keinen Einfluss mehr auf die Veröffentlichung der Norm hatte, aber zu Folge hat, dass der verantwortliche Normenausschuss NA 005-55-74 AA des Deutschen Instituts für Normung (DIN) zeitnah mit der Bearbeitung eines Änderungsblattes A1 zur DIN 4109-5 beginnen soll. Ziel ist, dass bei den Anforderungen von Decken in Leichtbauweise (z.B. Neubau von Holzbalken-, Brettstapel- oder Brettsperrholzdecken) der tieffrequente Bereich normativ berücksichtigt werden kann.