Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft begrüßen Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden gegen das SokaSiG durch das Bundesverfassungsgericht (gemeinsame Pressemitteilung)

18. 09. 2020

18.09.2020 Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft begrüßen Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden gegen das SokaSiG durch das Bundesverfassungsgericht (gemeinsame Pressemitteilung) 

Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft begrüßen Nichtannahme
der Verfassungsbeschwerden gegen das SokaSiG durch das Bundesverfassungsgericht


Die drei Tarifvertragsparteien des Baugewerbes – der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, die IG Bauen-Agrar-Umwelt und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, begrüßen die Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) durch das Bundesverfassungsgericht am 17.09.2020 ausdrücklich.

Die Entscheidung trägt zum Erhalt der für die Branche wichtigen Sozialkassensysteme der Bauwirtschaft, welche das Urlaubsverfahren, die zusätzliche Altersversorgung sowie die Finanzierung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft unter dem Dach von SOKA-BAU vereinen, bei. Die den Sozialkassensystemen zugrunde liegenden tariflichen Regelungen werden regelmäßig durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt und gelten damit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlicherklärungen für die Jahre 2016 und 2017 für unwirksam erklärt hatte, erließ der Gesetzgeber das SokaSiG. Dieses Gesetz ordnete die Geltung der Tarifverträge seit 2006 verbindlich an. Die Betreiber der Verfassungsbeschwerden sahen darin eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung. Dem hat sich das Bundesverfassungsgericht erfreulicherweise nicht angeschlossen und erachtet das Gesetz für wirksam.

Mit dieser Entscheidung ist der Streit um die Wirksamkeit des SokaSiG zugunsten der bewährten Sozialkassensysteme der Bauwirtschaft beendet. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen unterliegen damit den Sozialkassensystemen. Damit werden letztlich Wettbewerbsverzerrungen verhindert und fairere Arbeitsbedingungen geschaffen, so die Tarifvertragsparteien.

 

 

Kontakt

Landesverband Bauhandwerk Brandenburg und Berlin e.V.

Andrea Eberhardt

Otto-Erich-Straße 11 -13

14482 Potsdam

 

Tel (0331) 270 02 33

Fax (0331) 270 56 33

Mail

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

Keine Veranstaltungen gefunden

Partner

HDB

 

Fachverband

Zentralverband