Aktueller Stand „Novelle Handwerksordnung“

09. 09. 2019

ZDB Stand 09.09.2019

Aktueller Stand „Novelle Handwerksordnung“

heute Morgen haben Bundeswirtschaftsminister Altmaier, der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Carsten Linnemann und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol über den Gesetzentwurf beraten, mit dem einzelne Gewerke wieder der Anlage A (Meisterpflicht) der Handwerksordnung zugeordnet werden. Die beiden Bundestagsabgeordneten Linnemann und Bartol haben in ihrer Funktion als zuständige Vertreter der Fraktionsspitze und Leiter der Koalitionsarbeitsgruppe Meisterbrief für dieses Thema an dem Gespräch teilgenommen.

Aus Sicht der Bauwirtschaft ist der vorliegende Gesetzentwurf als sehr positiv zu bewerten, da alle baugewerblichen Gewerke, d.h. Fliesenleger, Estrichleger, Betonstein-/Terrazzohersteller und auch die von uns betreuten Parkettleger für eine Rückkehr in die Anlage A vorgesehen sind.

Dies ist umso erfreulicher, da der vor zwei Wochen noch kursierende Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nicht vier, sondern allein zwei baugewerbliche Gewerke für die Rückkehr in die Anlage A vorgesehen hat. Durch einen intensiven Austausch und eine gezielte Ansprache sowohl des Bundeswirtschaftsministers als auch mit den beiden Abgeordneten ist es in den beiden letzten Wochen gelungen, alle vier Baugewerke auf die entscheidende Liste für die Rückkehr in die Anlage A zu bekommen. Hierbei waren sicherlich auch die in den letzten Jahren aufgebauten und gepflegten Kontakte in dem politischen Raum, namentlich auch zu den jetzt verantwortlichen Akteuren, entscheidend. Auch das Zusammenspiel von Landes- und Bundesebene und die gezielte Ansprache der entscheidenden Bundestagsabgeordneten in ihren Bundesländern und Wahlkreisen hat mit zu diesem positiven Ergebnis beigetragen.

Im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir darauf achten und dringen müssen, dass die Baugewerke auf der Liste für die Rückvermeisterung bleiben. Nachdem sich am Montag (9. September 2019) nachmittags der Fraktionsvorstand mit dem Gesetzentwurf befasst hat, werden sich am Dienstag sowohl die in der Koalition dafür eingerichtete Arbeitsgruppe HwO-Novelle sowie die Bundestagsfraktion befassen. Die parlamentarischen Lesungen sowie die Anhörung im Wirtschaftsausschuss werden im Deutschen Bundestag im Oktober und Anfang November stattfinden; der zustimmungspflichtige Bundesrat wird Ende November oder im Dezember das Thema auf der Tagesordnung haben. Wir werden weiter bei den Bundestagsfraktionen für eine große Zustimmung zu dem Gesetzentwurf werben und die Landesverbände mit entsprechenden Musterschreiben, Positionspapieren und Unterlagen für die Ansprache der Landesregierungen und die Abstimmung im Bundesrat ausstatten, soweit dies noch notwendig ist.

Mit den Entscheidungen des heutigen Tages sind wir einen guten Schritt vorangekommen, die Fehlentscheidungen der HwO-Novelle aus dem Jahr 2003 für den Baubereich zu korrigieren.