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Sozialpolitik, Altersvorsorge Selbstständiger

23. 10. 2018

Sozialpolitik. Altersvorsorge Selbstständiger

Zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen obligatorischen Altersvorsorge Selbstständiger gibt es noch keinen Gesetzesentwurf, aber konkrete Vorstellungen.


Sehr geehrte Damen und Herren,

(jö-sa) die Große Koalition hat sich zwar im Koalitionsvertrag darauf verständigt, für alle Selbstständigen eine obligatorische Altersvorsorge einzuführen. Aber bislang liegt hierzu noch kein Gesetzesvorschlag vor. Jedoch konkretisieren sich die Vorstellungen.


Verabredung im Koalitionsvertrag:

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass eine Absicherung der Selbstständigen grundsätzlich durch eine Beitragspflichtigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung gelöst werden soll. Allerdings soll es eine sogenannte Opt-Out-Lösung geben, also eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Nachweis einer anderen Altersvorsorge. Die alternative Altersvorsorge soll jedoch bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört, dass sie pfändungs- und insolvenzsicher ist und im Alter ein Versorgungsniveau oberhalb der Grundsicherung gewährleistet. Damit fallen die klassischen Absicherungsmöglichkeiten (Geldvermögen, Verwertung des Unternehmens, Immobilienbesitz, etc.) in der Regel aus, da sie diese Kriterien nicht erfüllen können. Kann kein anderer, die Kriterien erfüllender Absicherungsnachweis geführt werden, hätte dies eine Absicherung in der Rentenversicherung bei gleichzeitiger Pflicht zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen zur Folge. Dies würde faktisch dem Ziel der SPD nahe kommen, die Rentenversicherung als eine Versicherung für alle Erwerbstätige umzugestalten.

Auch auf europäischer Ebene befasst sich die EU-Kommission derzeit mit der Frage, wie Selbstständige in die sozialen Sicherungssysteme integriert werden können.


Alternative Altersvorsorge - Überlegungen zur Ausgestaltung:

In der Regierungskoalition werden Überlegungen angestellt, wie die alternative Altersvorsorge, die ein Opt-Out aus der Rentenversicherung zulassen soll, ausgestaltet sein muss. Folgende Eckpunkte werden aktuell diskutiert:

 

 

  • Die geplanten Neuregelungen sollen nur die Selbstständigen in neu gegründeten Unternehmen erfassen. Alle bisher als Unternehmer tätigen sollen ausgenommen bleiben.
  • Es könnte eine Karenzzeit für neu gegründete Unternehmen von beispielsweise fünf Jahren geben; während dieser muss noch keine Altersvorsorge nachgewiesen werden.
  • Weiterhin wird über Einkommensgrenzen nachgedacht, unterhalb derer der Aufbau einer Altersvorsorge als finanziell nicht tragbar erachtet wird.
  • Zur Gewährleistung der Pfändungs- und Insolvenzsicherheit und des Mindestabsicherungsniveaus wird überlegt, dass die Altersvorsorge nur über standardisierte Versicherungsprodukte ähnlich den Riester-Verträgen erfolgen darf.

Bewertung:

Der ZDB sieht das Problem der Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Schein-Selbstständigkeit und die dadurch einhergehende Wettbewerbsverzerrung. Von daher könnte die Einführung einer obligatorischen Altersvorsorge für Selbstständige zu einer Angleichung des Kostenniveaus gegenüber dem Einsatz von Arbeitnehmern beitragen. Doch die zur Umsetzung des Koalitionsvertrages angestellten Überlegungen schaffen eher neue Ungleichheiten zwischen Solo-Selbstständigen und anderen Unternehmen und bieten für Schein-Selbstständige durch die Einkommensgrenzen und Karenzzeiten zu viele Schlupflöcher.

Ohne ein funktionierendes alternatives Konzept haben allerdings die Befürworter einer Erwerbstätigenversicherung sehr gute Argumente, eine Absicherung aller Erwerbstätigen in der gesetzlichen Rentenversicherung durchzusetzen. Die Erarbeitung eines solchen Konzeptes im Arbeitgeberlager bereitet jedoch erhebliche Probleme. Da die obligatorische Altersvorsorge aus der Sicht der Verfechter den Gedanken zum Ziel hat, vor Altersarmut zu schütten, ist es wenig glaubhaft, eine Vorsorgepflicht allein am Status des Solo-Selbstständigen festzumachen. Das Armutsrisiko betrifft auch Kleinst-Unternehmen mit einem oder auch mehreren Arbeitnehmern gleichermaßen. Eine Lösung, die Unternehmer in Abhängigkeit davon ausklammert, ob sie keinen oder einen bzw. mehrere Arbeitnehmer beschäftigen, wäre daher auch vor dem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz problematisch.
 

 

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