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EU-Mobilität

25. 10. 2018

25.10.2018

Rundschreiben ZDB

EU-Mobilitätspaket - Geplante Mautausweitung

Wir informieren, dass das EU-Parlament die streckenbezogene Maut, auch für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen beschlossen hat. Im nächsten Schritt wird die Sache im Rat behandelt werden.

Das Parlament hat mit der heutigen Abstimmung die 1. Lesung abgeschlossen und die Abstimmung aus dem Verkehrsausschuss weitestgehend bestätigt.

Im Zentrum der Wegekostenrichtlinie steht die Umstellung der von den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich gehandhabten Mautsysteme sowohl für Lastkraft- als auch Personenwagen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments unterstützen den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission, wonach die Höhe aller eventuellen Straßenbenutzungsgebühren in Mitgliedstaaten künftig von den tatsächlich gefahrenen Kilometern abhängig sein muss. Vignetten, wie sie auch in Österreich üblich sind, sollen demnach bis zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden.

Einer gesonderten Abstimmung zufolge sollen auch PKW und leichte Nutzfahrzeuge in ein streckenabhängiges Mautsystem eingebunden werden. Der vom ZDB nachdrücklich kritisierte Vorschlag der Kommission, die heutige Option zur Ausnahme für Fahrzeuge zwischen 3,5 bis 12 Tonnen (aktuell in Deutschland für 3,5 bis 7,5 Tonnen genutzt) zu streichen, wurde auch im Plenum nicht verändert. Grundsätzlich ist es den Mitgliedstaaten überlassen ob sie die Maut einführen wollen, da aber in Deutschland ohnehin schon ein streckenbezogenes Lkw-Mautsystem existiert, müsste Deutschland das System umsetzen.

Nächste Schritte

Der Rat hat sich zur Wegekostenrichtlinie noch nicht positioniert und somit haben die Trilogverhandlungen noch nicht begonnen. Für zukünftige Trilogverhandlungen gilt es sich dafür einzusetzen, dass Baufahrzeuge von zusätzlichen finanziellen Belastungen verschont bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Pakleppa / Mesenburg

 

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Andrea Eberhardt

Otto-Erich-Straße 11 -13

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